Termine, Listen & Vorläufe

FSK-Prüfung

Jeder in Deutschland ausgestrahlte Film muss von der Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) klassifiziert werden. Das Prüfergebnis ist für jeden Kinobetreiber bindend und auf www.fsk.de nachzulesen.

 

Es gibt folgende Klassifizierungen:

  • FSK o.A. (ohne Altersbeschränkung),
  • FSK 6,
  • FSK 12,
  • FSK 16 und
  • FSK 18.

Nur Freigaben mit einer FSK o.A. sichern die Schaltung des Werbefilms zu allen regulären Vorstellungen. Werbefilme mit einer höheren Einstufung als der Hauptfilm, dürfen nicht vor dem Hauptfilm geschaltet werden.

 

Die Branchen Tabak und Spirituose (inkl. Bier, Wein etc.) dürfen gemäß
des Jugendschutzgesetzes erst in Vorstellungen ab 18:00 Uhr beworben werden. Ein direkter Bezug zur FSK besteht somit nicht. Auch Motive aus den genannten Branchen erhalten dadurch nicht automatisch eine hohe Altersfreigabe.

 

Neben der Altersfreigabe prüft die FSK ebenfalls die so genannte Ton-Norm.

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