AGB & Ansprechpartner

Allgemeine Geschäftsbedingungen WWC

§ 1 Geltungsbereich
Allen mit der WWC eingegangenen Geschäftsbeziehungen liegen diese Bedingungen zugrunde; Abweichungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch WWC gültig. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung unter Kaufleuten werden unsere AGB auch dann Bestandteil des Vertrags, wenn wir im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen haben.

 

§ 2 Vertragsinhalte
Alle Angebote sind bis zur Auftragsbestätigung durch WWC freibleibend. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preise und die Aufträge insgesamt kommen erst nach schriftlicher Bestätigung durch WWC zustande. 

Die Bestätigung von Buchungsterminen erfolgt unter Vorbehalt, dass diese von uns einseitig verlegt werden können, soweit dies aufgrund eingeschränkter Dispositionsmöglichkeiten in dem jeweiligen Filmtheater erforderlich ist.  

 

§ 3 Leistungsgegenstand
Die Vertragspflichten von WWC ergeben sich vorrangig aus dem Leistungsverzeichnis. WWC übernimmt grundsätzlich die Konzeption der Projekte sowie deren kaufmännische und organisatorische Umsetzung. Für die rechtliche Zulässigkeit der Aktionen übernimmt WWC keine Gewähr. Eine eventuelle Haftung für rechtlich unzulässige Aktionen übernimmt WWC nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

§ 4 Zahlungstermine
Grundsätzlich ist bei Auftragserteilung die erste Hälfte und nach dessen Durchführung die zweite Hälfte der Vergütung fällig.

WWC ist berechtigt, Neukunden den gesamten Auftragswert bereits bei Auftragserteilung in Rechnung zu stellen.

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Fälligkeitszinsen sind in Höhe von 5 % p. a. zahlbar. Bei Zahlungsverzug stehen uns Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß §247 BGB zu. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Werden uns nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die darauf schließen lassen, dass unsere Rechnungsforderung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Frist zu setzen und von ihm nach unserer Wahl Zug-um-Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann mit Ansprüchen von WWC nur aufrechnen, sofern WWC die Ansprüche anerkannt hat oder die Ansprüche rechtskräftig festgestellt werden. Für eventuelle Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers gilt Entsprechendes.  

 

§ 6 Beschaffung von Drittleistungen
WWC ist ermächtigt, namens und im Auftrag des Auftraggebers Fremdleistungen von dritten Leistungsträgern in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger. Sofern WWC von dritten Leistungsträgern in Anspruch genommen wird, hat der Auftraggeber WWC auf erste Anforderung von allen Verpflichtungen freizustellen. WWC tritt hiermit bereits etwaige Gewährleistungsansprüche gegenüber den Leistungsträgern an den Auftraggeber ab.  

 

§ 7 Fremdkosten
Sofern WWC von der nach § 6 eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, berechnet WWC dem Auftraggeber eine Handlingspauschale von 17,65 %.  

 

§ 8 Vertragsergänzung bzw. -beendigung
Dem Auftraggeber wird ein jederzeitiges Kündigungsrecht eingeräumt. Die Folgen regeln sich nach § 649 BGB. WWC hat vollen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich der von WWC durch die vorzeitige Kündigung des Vertrags ersparten Aufwendungen.  

Ergeben sich für WWC aufgrund fehlerhafter, missverständlicher oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers erhöhte Aufwendungen, wird hierfür ein der Üblichkeit entsprechendes Mehrhonorar fällig.  

Der Auftrag endet mit dem von WWC zu verfassenden Abschlussbericht.

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